Der Strafkatalog beschreibt Strafen und Maßnahmen, welche bei Verstößen von der Exekutive angewandt werden können bzw. müssen. Näheres bezüglich der Strafbarkeit regeln die jeweiligen Zusatzbestimmungen, auf welche sich die unten genannten Strafen beziehen. Dieses Gesetz tritt am 24.03.2019 – 0:01 Uhr in Kraft.
Interne Regelungen zur Strafahndung der einzelnen Exekutivbehörden, welche ein anderes Strafmaß mit sich ziehen, sind ungültig!
§1 Gültigkeit des Gesetzes
Die erlassenen Gesetze gelten auf dem gesamten Staatsgebiet, einschließlich des Luftraumes und des Seegebietes, worunter jegliche Gewässer im Staate sowie das gesamte Meer fallen.
§2 Begriffe
Im Sinne des Gesetzes stehen folgende Begriffe:
Beamte / Staatsbeamte: Alle Mitarbeiter der staatlichen Behörden
Exekutivbeamte:
Mitarbeiter der folgender Behörden und Abteilungen:
1. Los Santos Police Department
2. Federal Investigation Bureau
3. United States Army unter bestimmten Bedingungen
4. United States Secret Service unter bestimmten Bedingungen
5. Wirtschaftskriminalitätsabteilung des Wirtschaftsministeriums unter bestimmten Bedingungen
6. Staatsanwaltschaft unter bestimmten Bedingungen
Behörden: LSPD, FIB, Army, DPOS, LSMC, DMV sowie Regierung
Justizbeamte: Beamte des Justizministeriums
Autobahnen: Highways/Freeways
Fahrzeug: Fortbewegungsmittel jeglicher Art
Polizeiführung: Alle Leitungspositionen innerhalb der Polizei
StVO: Straßenverkehrsordnung
Ordnungswidrigkeit: Ein Tatbestand, welcher durch das Gesetz nur mit einer Geldstrafe geahndet wird
Straftat/Verbrechen: Ein Tatbestand, welcher durch das Gesetz mit einer Freiheitsstrafe bestraft wird
Unfall: Situation im Straßen-/See-/Luftverkehr in welcher es zu Personenschäden oder Sachschäden kommt
Personenkontrolle: Leibesvisitationen/Durchsuchung der Person.
Illegales Glücksspiel: Spiel ohne behördliche Erlaubnis, bei dem der Erfolg, Gewinn oder Verlust fast nur vom Zufall abhängt
Parlament: Bestehend aus Parlamentsvorsitzender, Parlamentarier. Parlamentsbeschlüsse bedürfen immer einer Stimmenmehrheit im Parlament
Naturschutzgebiet: Lago Zancudo so wie Zufahrten
Notfallhelfer: Bürger im aktiven Dienst der freiwilligen Feuerwehr, Mitarbeiter des LSMC
Akte in Klärung setzen: Eine Strafverfolgung temporär aussetzen
§3 Strafverfolgung
Abs.1 Gesetzesverstöße, die eine Straftat darstellen, sind für die Exekutivbeamten verpflichtend zu verfolgen. Selbst ohne Antrag. Ausgenommen hiervon sind die im § 14 dieses Gesetzes genannten Tatbestände, sofern eine Verfolgung vom Betroffenen der Straftat ausdrücklich nicht erwünscht ist.
Abs.2 Gesetzesverstöße, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen, sind für die Exekutivbeamten nicht verpflichtend zu verfolgen.
Abs.3 Die U.S. Army erhält Exekutivrechte für das Einhalten von Gesetzen auf See und Meeresgebieten, sowie im gesamten Luftraum des Staates San Andreas. Zusätzlich erhalten sie volle Exekutivrechte für das Verfolgen jeglicher Gesetzesverstöße, die in diesen Bereichen beginnen und auf dem Festland fortgesetzt werden.
Abs.4 Die U.S. Army erhält Exekutivrechte für die Sicherung des Waffenkonvois, von Militärabstürzen, des Staudamms, Sperrzonen gemäß §5 Abs.4 AgB, die Durchführung von Checkpoints, sowie innerhalb des Staatsgefängnisses (inklusive 30 Meter ab der Außenbegrenzung). Diese Exekutivrechte gelten auch für das Verfolgen der Straftaten, welche in Verbindung mit den genannten Situationen und Orten stehen.
Abs.5 Die U.S. Army erhält Exekutivrechte für sämtliche staatliche Einrichtungen, sowie der militärischen Sicherheitsbereiche, um den Schutz dieser zu gewährleisten. Folgende Areale gelten als staatliche Einrichtungen:
- jegliche Police Departments
- jegliche Krankenhäuser
- jegliche Regierungsgebäude
- jegliche DPOS HQs
- Fahrschulgebäude
- Airport von Cayo Perico
- FIB und IAA Tower und Garagen
Folgende Areale gelten als militärischer Sicherheitsbereich:
- Fort Zancudo
- Flugzeugträger USS Luxington
- Humane Labs & Research (Waffenfabrik)
- Government Facility (Raketenstützpunkt)
Abs.6 Sollte Inventar und Personal der U.S. Army Ziel eines rechtswidrigen Angriffs werden, so erhält die U.S. Army volle Exekutivrechte zur Verteidigung und Sicherung ebendieser. Dies gilt auch für das Verfolgen der Straftaten in Verbindung mit der vorher genannten Situation.
Abs.7 ENTFÄLLT
Abs.8 Jeder Einwohner ist dazu berechtigt bei einer Straftat die entsprechende Person festzusetzen bis Exekutivbeamte vor Ort sind. Eine unmittelbare Meldung an die Exekutivbehörden muss hierbei geschehen.
Abs. 9 Der Secret Service hat in folgenden Situationen volle Exekutivrechte:
- Sicherung des Regierungs- und Gerichtsgebäudes.
- Zwingend erforderliche Maßnahmen zur Evakuierung von Schutzpersonen (Mitarbeiter der Regierung oder Personen mit einer entsprechenden Sicherheitsfreigabe).
- Durchführung von Gewerbekontrollen.
- Festnahme, Überführung und Inhaftierung von Tatverdächtigen, die im Rahmen der Zuständigkeit des Secret Service liegen
Abs. 10 Die US Army erhält volle exekutive Rechte in Einsätzen die unter Leitung des LSPDs und/oder FIBs stehen, dazu gehören unter anderem Staatsbank, Laboreinsätze, Juwelier, Mazebank, Casino.
§4 Immunität
Abs.1 Hochrangige Staatsbeamte oder welche, die im Dienst des Staates angestellt sind genießen unter Berücksichtigung des Grundgesetzes Art. 11 Immunität. Diese darf durch einen richterlichen Beschluss eines obersten Richters oder der Mehrheit der Parlamentsstimmen aufgehoben werden. Der Status der Immunität muss auf Anfrage des Betroffenen beim Obersten Gerichtshof, in dessen Abwesenheit beim Parlament, offengelegt werden.
Abs. 2 Um Ordnungswidrigkeiten verfolgen zu lassen, kann eine Person auf die Inanspruchnahme ihrer Immunität verzichten.
§5 Sperrzonen
Abs.1 Beim Betreten der folgenden deklarierten Sperrzonen, muss mit einer Festnahme gerechnet werden:
- Staatsgefängnis und 20 Meter ab der Außenbegrenzung (ausgenommen Parkplatz)
- LSPD abgesperrte Bereiche (ausgenommen Eingangsbereich)
- FIB Tower
- Staatsbank (Bereich hinter den Schaltern, Oberrang)
- Mazebank in Del Perro (Aufzugsbereich hinter der Doppelglastür neben der Treppe im Foyer)
- Regierungsgebäude ab dem 1. OG sowie abgeschlossene Bereiche; Dächer und Zugänge zum Dach des Regierungsgebäudes ausgenommen Straßenüberquerung
- Gerichtsgebäude
- Bankfilialen (abgesperrter Bereich)
Abs.2 Beim Betreten der folgenden deklarierten absoluten Sperrzonen, muss mit Schusswaffengebrauch oder einer Festnahme gerechnet werden:
- Fort Zancudo Militäranlage sowie die Zufahrten
- Staatsgefängnis Innenbereich
- Flugzeugträger USS Lexington
- FIB Bunker
- Humane Labs and Research eingezäuntes Gebiet
- Government Facility (IAA Gebäude)
Abs.3 In allen genannten Sperrzonen und in sämtlichen Krankenhäusern ist das Tragen von jeglichen Waffen für Zivilisten verboten.
Abs.4 Temporäre Sperrzonen können vom LSPD, FIB sowie der Army ausgerufen werden. Sollte die Sperrzone von der Army ausgerufen werden, erhält diese für die Dauer ebendieser Sperrzone volle Exekutivrechte. Außerdem erhalten sie volle Exekutivrechte für das Verfolgen jeglicher Straftaten, die in diesen Sperrzonen beginnen und außerhalb fortgesetzt werden. Die Erweiterung der Exekutivrechte gilt nur, wenn die temporäre Sperrzone durch eine behördliche Regierungsnachricht zu einer offiziellen Sperrzone erklärt wurde.
Abs.5 Notfallhelfer dürfen, um das Leben Dritter zu retten oder um materiellen Schaden abzuwenden, die deklarierten Sperrzonen aus Abs.1 betreten.
§6 ENTFÄLLT
§7 Hausfriedensbruch
Abs.1 Das Betreten oder Aufhalten auf einem Privatgrundstück, in einer Privatwohnung oder in privaten Geschäftsräumen ohne Genehmigung des Eigentümers ist verboten, außer, wenn das eigene Leib und Leben in Gefahr ist.
Abs.2 Ausnahmen gelten für Exekutivbeamte, wenn eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegt, um größeren materiellen Schaden abzuwenden, bei dringendem Tatverdacht sowie bei einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss.
Abs.3 Notfallhelfer dürfen, um das Leben Dritter zu retten oder um materiellen Schaden abzuwenden, Privatgrundstücke, Privatwohnungen oder private Geschäftsräume ohne Genehmigung des Eigentümers betreten. Um gewährleisten zu können, dass Notfallhelfer zu jeder Zeit Gebäude/Räume betreten können, ist ihnen erlaubt, sich mit einer Feueraxt Zutritt zu verschaffen.
§8 Haftung
Abs.1 Der Eigentümer eines Fahrzeuges zu Wasser, zu Luft oder auf dem Land haftet immer für die Delikte, die mit diesen begangen werden.
Abs.2 Eine Ausnahme entsteht, wenn der temporäre Besitzer und Fahrer des Fahrzeuges, der dies zum Tatzeitpunkt geführt hat, zu einer Aussage ins LSPD kommt. Oder der Eigentümer einen Mietvertrag vorweisen kann.
Abs.3 Bei einem Blitzer wird die Person, welche das Fahrzeug fährt, per Foto erkannt und für die Geschwindigkeitsüberschreitung belangt. Hierbei wird mit Hilfe der automatischen Gesichtserkennung gearbeitet.
Abs. 4 Der Eigentümer eines Hauses ist für die begangenen Straftaten auf seinem Grundstück haftbar, wenn entsprechender Straftäter nicht gefasst werden oder benannt werden können. (Gilt nur für Geldwäsche, Drogenherstellung, Illegale Gegenstände im Haus.)
Abs. 5 Der Eigentümer eines Haustieres, ist für die Handlungen des Haustieres haftbar. Wird durch ein Haustier ein Mensch verletzt, so ist derjenige, der das Haustier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
§9 Zwangsvollstreckung
Wenn die Summe aus den Geldstrafen der gesammelten Strafzettel über 60.000 Dollar erreicht, wird eine zusätzliche Haftstrafe von 15 Hafteinheiten fällig. Die betroffenen Personen werden zur Fahndung ausgeschrieben um die Geldstrafe und die zusätzliche Haftstrafe zu begleichen.
§10 Beschlagnahmung von Fahrzeugen
Abs.1 Ein Fahrzeug gilt als beschlagnahmt, sobald ein Exekutivbeamter sagt, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wird (siehe StGB).
Abs.2 Nicht angemeldete Fahrzeuge auf privatem Grund dürfen ohne weitere Begründung nicht durchsucht werden.
Abs.3 Wird ein Fahrzeug im Zusammenhang mit einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit beschlagnahmt, gestattet es den Beamten, unter berücksichtigung von §10 Abs 2. , dieses zu durchsuchen.
Abs.4 Fahrzeuge, die entgegen der Regularien des § 14 StVO nicht angemeldet sind, sind mit einer Parkkralle zu versehen. Fahrzeuge, die ohne die erforderliche Lizenz geführt werden, können mit einer Parkkralle versehen werden.
Abs.5 Fahrzeuge die nicht abgeschleppt werden können (DPOS oder technisch nicht möglich), werden ebenfalls mit Parkkrallen gesichert.
§11 Beschlagnahmung von Gegenständen, Geld & Lizenzen
Beschlagnahmte Gegenstände werden durch die Exekutivbehörden in der Asservatenkammer verwahrt und können nicht wieder ausgelöst werden.
Abs.1 Im Zusammenhang mit einer Straftat dürfen Gegenstände, die der Straftat angehören beschlagnahmt werden.
Abs.2 Exekutivbeamte dürfen im Ermessen aus Sicherheitsvorkehrungen private Kommunikationsmittel beschlagnahmen.
Abs.3 Das Entziehen von Lizenzen (Führerschein etc.) ist unter den im Strafkatalog angegebenen Sanktionen gestattet. Hierbei wird automatisch eine Sperrfrist vergeben.
Abs. 4 Die Regierung kann bei richterlicher Anordnung Sach- und Geldmittel einfrieren und/oder dauerhaft beschlagnahmen. Sollte kein Mitglied der Richterschaft erreichbar sein, so kann eine Genehmigung durch den Justizminister oder in weiterer Folge eines Parlamentariers erfolgen.
§12 Haftstrafen
Abs. 1 Haftstrafen unter 20 Hafteinheiten werden im LSPD Zellentrakt verbüßt. Haftstrafen ab 20 Hafteinheiten sind stets im Staatsgefängnis anzutreten
Abs. 2 Vor dem Antritt der Haftzeit sind alle illegalen Gegenstände zu entfernen. Jeder Straftäter darf zum Antritt der Inhaftierung ausschließlich folgende Gegenstände mit sich führen: Verbandskasten, Westen, Nahrung, Rucksäcke. Hierbei gilt nach Artikel 8 GG., das die inhaftierten Personen ihre Kommunikationsmittel sowie alle mitgeführten legalen Gegenstände im Spind vor Ort verwahren dürfen.
§13 Luftverkehr, See- und Meeresgebiet
Abs.1 Die im §3 und §4 stehenden Gesetze des Strafkatalogs (Normaler Straßenverkehr und Luftverkehr) gelten auch für den Luftverkehr und das See- und Meeresgebiet.
Abs.2 Hiervon sind folgende Paragraphen für den Verkehr auf dem See- und Meeresgebiet ausgenommen: §3 Absatz 4 und 5 StVO des StGB
Abs.3 Hiervon sind folgende Paragraphen für den Luftverkehr ausgenommen: §3 Absatz 1-5, 8, 11-12 14 StVO des StGB
§14 Antragsdelikte
Das Anzeigen von Antragsdelikten obliegt dem Geschädigten.
Sobald ein besonderes öffentliches Interesse besteht, behält sich die Staatsanwaltschaft/Exekutive eine Strafverfolgung vor, auch wenn diese nicht die Geschädigten sind.
Folgende Paragraphen sind Antragsdelikte: §1 Abs. 1-5, 7,14 StGB, §3 Abs. 2-4, 6-8, 11, 12 StGB und §5 Abs.7, 9, 12 StGB
§ 15 Hausrecht
Abs. 1 Das Hausrecht umfasst das Grundrecht auf Schutz des Wohnbereiches, des Arbeitsplatzes und die Befugnis, darüber zu entscheiden, wem der Zutritt zu diesem Gelände gestattet und wem er verwehrt wird, sowie die Befugnis, ein Zutrittsrecht von der Erfüllung von Bedingungen abhängig zu machen (z. B. von der Zahlung eines Eintrittspreises, sowie Zutrittskontrollen).
Abs. 2 Das Hausrecht kann vom Eigentümer/Betreiber jederzeit an dritte geteilt werden.
Abs. 3 Ist keine Person anwesend, welche das Hausrecht vertritt, so erhalten die Mitarbeiter der Müllabfuhr die Befugnis das Grundstück zu betreten, um auf direktem Wege den Müll zu entsorgen.
§16 Weisungsbefugnis
Das Parlament ist die höchste staatliche Instanz und ist allen Behörden Weisungsbefugt.
§17 Medizinische Eingriffe
Das durchführen von medizinischen Eingriffen ohne ein entsprechendes Arbeitsverhältnis in Verbindung mit einer Behörde ist strafbar und fällt unter §3 Abs. 11 StGB
§18 Besondere Härte
Begeht ein Straftäter innerhalb von 7 Tagen dreimal die gleiche Straftat, so kann durch die ermittelnde Behörde die besondere schwere der Straftat beantragt werden. Sollte im gleichem Zeitraum die Strafe fünf mal begangen worden sein, so liegt ein krankhaftes Verhalten vor und die Akte „Triebtäter“ kann vergeben werden. Die Anklage obliegt der Staatsanwaltschaft.
Mögliche Paragraphen für eine Anklage als Wiederholungs-oder Triebtäter sind §3 & 4 STGB, sowie §6 & 7 STGB
Ein Wiederholungstäter wird mit 15 Hafteinheiten und 50.000 $ zusätzlich bestraft.
Ein Triebtäter wird mit 30 Hafteinheiten und 100.000 $ bestraft.
Paragraph | Grund | Beschreibung | Info | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§1 Abs. 1 StVO | 1 - 20 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung | - | - | - | - | 2.500 $ |
§1 Abs. 2 StVO | 21 - 50 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung | - | Enthält bereits §1 Abs. 1 StVO | - | - | 4.000 $ |
§1 Abs. 3 StVO | 51 - 100 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung | - | Enthält bereits §1 Abs. 1 - 2 StVO | Führerschein (erst ab dem 2. Verstoß in der Strafakte gestattet) + Fahrzeug | - | 5.000 $ |
§1 Abs. 4 StVO | ab 101 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung | - | Enthält bereits §1 Abs. 1 - 3 StVO | Führerschein (verpflichtend ab dem 1. Verstoß in der Strafakte) + Fahrzeug | - | 12.500 $ |
Paragraph | Grund | Beschreibung | Info | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§2 Abs. 1 StVO | Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Lizenz | - | - | Führerschein + Fahrzeug | 10 | 12.000 $ |
§2 Abs. 2 StVO | Führen eines Wasserfahrzeuges ohne Lizenz | - | - | Führerschein + Fahrzeug | 10 | 12.000 $ |
§2 Abs. 3 StVO | Führen eines Luftfahrzeuges ohne Lizenz | - | - | Führerschein + Fahrzeug | 10 | 12.000 $ |
§2 Abs. 4 StVO | Besitz einer gefälschten Lizenz | (Waffenschein zählt nicht dazu) | - | Fahrzeug + gefälschte Lizenz (KFZ/Luft/Wasser) | 10 | 8.000 $ |
§2 Abs. 5 StVO | Besitz von mehr als einer gefälschten Lizenz | Ab zwei gefälschten Lizenzen (Waffenschein zählt nicht dazu) | Enthält bereits §2 Abs. 4 StVO | Fahrzeug + gefälschte Lizenz (KFZ/Luft/Wasser) | 15 | 10.000 $ |
Paragraph | Grund | Beschreibung | Info | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§3 Abs. 1 StVO | Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr | Wer Leib, Leben oder materiellen Schaden fahrlässig in Kauf nimmt | Enthält bereits §3 Abs. 2-5, 7-12, 14-16; §1 Abs. 1-4 StVO | Fahrzeug + Führerschein | 20 | 20.000 $ |
§3 Abs. 2 StVO | Falschparken | Parken außerhalb zulässiger Parkflächen | - | 2.500 $ | ||
§3 Abs. 3 StVO | Allgemeine Verkehrsbehinderung | z.B. Missachtung der Mindestgeschwindigkeit, blockieren einer Straße etc. | - | 1.500 $ | ||
§3 Abs. 4 StVO | Fahren entgegen der Fahrtrichtung | - | 3.500 $ | |||
§3 Abs. 5 StVO | Fahren abseits der Straße | - | 4.500 $ | |||
§3 Abs. 6 StVO | Führen unter Alkohol oder Drogeneinfluss | Fahrzeug + Führerschein | 15 | 7.000 $ | ||
§3 Abs. 7 StVO | Nicht Beachten von Sondersignalen/ Rettungsfahrzeuge | - | 1.500 $ | |||
§3 Abs. 8 StVO | Fahrlässiges verursachen eines Unfalls | - | 3.000 $ | |||
§3 Abs. 9 StVO | Fahrerflucht | Bei Flucht von einem Unfallort bewusst oder unbewusst | Führerschein | - | 1.500 $ | |
§3 Abs. 10 StVO | Handynutzung während der Fahrt | Handynutzung ist nur gestattet, wenn man mit dem Fahrzeug am Straßenrand steht | - | 1.500 $ | ||
§3 Abs. 11 StVO | Missachtung der Vorfahrtsregeln | - | 2.500 $ | |||
§3 Abs. 12 StVO | Betreiben eines fahruntüchtigen Fahrzeugs | Wenn es Beschädigungen aufweist die das sicheren führen des Fahrzeuges einschränkt | - | 2.500 $ | ||
§3 Abs. 13 StVO | Mitführpflicht für Verbandskasten und Reparaturkit missachtet | Kein Verbandskasten und Reparaturkit dabei (Land/Luft/Wasser) | - | 7.500 $ | ||
§3 Abs. 14 StVO | Rechtsfahrgebot missachtet | Es gilt immer den rechten Fahrsteifen zu benutzen, ausgenommen man will überholen oder links abbiegen. | - | 1.000 $ | ||
§3 Abs. 15 StVO | Fahren ohne Beleuchtungseinrichtung | Zu Dämmerungs- und Abendzeiten sowie bei schlechten Witterungsverhältnissen und kurzer Sicht muss die Beleuchtungsanlage an sein | - | 1.000 $ | ||
§3 Abs. 16 StVO | Fahren ohne Zulassung | Das Fahrzeug muss beim DPOS oder DMV angemeldet sein | Fahrzeug | - | 15.000 $ | |
§3 Abs. 17 StVO | Fahren mit gefälschten Kennzeichen | Nicht zugelassenes Fahrzeug mit gefälschten Kennzeichen | Fahrzeug + Führerschein | 20 | 20.000 $ | |
§3 Abs. 18 | Fahren ohne gültige Erstehilfe-Lizenz | - | 5.000$ | |||
§3 Abs. 19 | Kostenpflichtige Entfernung der Parkkralle | - | 7.500$ | |||
§3 Abs. 20 StVO | Fahren mit nicht gültigen Kennzeichen | Führen eines Fahrzeugs mit nicht gültigen Kennzeichen | Fahrzeug + Führerschein | 15 | 15.000$ | |
§3 Abs. 21 StVo | Illegales Straßenrennen | Führerschein | - | 15.000$ |
Paragraph | Grund | Beschreibung | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§4 Abs. 1 StVO | Landen auf nicht genehmigten Flächen | Ausgenommen Notlandungen/Genehmigt sind Flughäfen- und plätze/Helipads und auf Flughafenflächen für Helikopter | Fahrzeug + Führerschein | - | 6.500 $ |
§4 Abs. 2 StVO | Nicht einhalten der Mindestflughöhe | Mindestflughöhe: 100 Meter, ausgenommen Landeanflüge und Notlandungen | Fahrzeug + Führerschein | - | 6.500 $ |
§4 Abs. 3 StVO | Fallschirmspringen über einer Stadt ohne Genehmigung | Ausgenommen Notfallsprung | - | 1.000 $ | |
§4 Abs. 4 StVO | Missachtung der Luftverkehrs Funkpflicht | Ein Pilot muss sich stets im Luftverkehrsfunk befinden und sich an die Funkregeln halten.(Anmelden/Abmelden) | - | - | 10.000 $ |
§4 Abs. 5 StVO | Betreiben eines fluguntüchtigen Luftfahrzeugs | Das Luftfahrzeug, sowie das GPS Gerät müssen sich zu jeder Zeit in einem einwandfreien Zustand befinden. | Fahrzeug | - | 15.000 $ |
§4 Abs. 6 StVO | Wiederholtes führen eines Luftfahrzeugs ohne staatlich vorgeschriebene Instrumente | Wer ein Luftfahrzeug führt muss ein GPS-Gerät verbaut haben. Der Wiederholungsfall liegt vor, wenn mindestens der 2. Verstoß gegen §4 Abs. 5 innerhalb von 2 Wochen vorliegt. | Luftfahrzeug + Führerschein | 15 | 30.000 $ |
§4 Abs. 7 StVO | Störung des Funkverkehrs | Der Flugfunk dient zur Sicherheit und ist nicht für persönliche Gespräche oder andere Störungen vorgesehen. | - | - | 20.000 $ |
§4 Abs. 8 StVO | Schwere Störung des Funkverkehrs | Das extreme oder wiederholte Stören des Funkverkehrs | Führerschein | 15 | 35.000 $ |
§4 Abs. 9 StVO | Missachtung von Anweisungen der Air-Control | Das Missachten von Anweisungen der Air-Control und das Starten & Landen ohne Genehmigung | - | - | 25.000 $ |
§4 Abs. 10 StVO | Schwere Missachtung der Anweisungen der Air-Control | Das wiederholte Missachten von Anweisungen der Air-Control. Der Wiederholungsfall liegt vor, wenn mindestens der 2. Verstoß gegen §4 Abs 9 StVO innerhalb 1 Woche vorliegt. | Führerschein | 15 | 35.000 $ |
§4 Abs. 11 StV | Missachtung der Flughafenrichtlinien | Das Missachten der Flughaftenrichtlinien (§2 der LuftVo). | - | - | 15.000 $ |
§4 Abs.12 StVO | Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr | Wer Leib, Leben oder materiellen Schaden fahrlässig in Kauf nimmt. Enthält bereits §4 Abs. 7-11, 14; StVO | Luftfahrzeug + Führerschein | 30 | 45.000 $ |
§4 Abs.13 StVO | Führen eines Luftfahrzeug unter Einfluss psychoaktiver Substanzen. | Das Führen eines Luftfahrzeuges unter Einfluss psychoaktiver Substanzen ist verboten | Luftfahrzeug + Führerschein | 25 | 25.000 $ |
§4 Abs.14 StVO | Fahrlässiges Verursachen eines Luftverkehrsunfalls | Das fahrlässige Verursachen eines Unfalls im Luftverkehr. | - | - | 25.000 $ |
Paragraph | Grund | Beschreibung | Info | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§1 Abs. 1 BtMG | Drogenbesitz an der Person | Jegliche Formen und/oder Anbauprodukte von: Speed, Methamphetamin, Weed, mehr als 2 Joints, Heroin, Ketamin, Deltarium, Lemon Haze, White Widow, American Dream, Blue Dream, MDMA, Teflon Haze, Sandstorm, Grape Ape, Purple Haze, Krok, Magic Mushrooms, Hellroot, Mexican Sativa, Red Dragon Sativa, Ecstasy, Meth, Cannabis, Kokain, Light Joint, Heavy Joint, Weibliche Knospe und Männliche Knospe, Mexican Azul, Tropical Sting, Pantherpilz, Monkey Crack, Crazy Crack, Fentanyl | Nicht in Verbindung mit §1 Abs. 2-4 BtMG | Personeninventar + Fahrzeuginventar | 20 | 10.000 $ |
§1 Abs. 2 BtMG | Drogenbesitz KFZ / Flugfahrzeug / Wasserfahrzeug | Jegliche Formen und/oder Anbauprodukte von: Speed, Methamphetamin, Weed, mehr als 2 Joints, Heroin, Ketamin, Deltarium, Lemon Haze, White Widow, American Dream, Blue Dream, MDMA, Teflon Haze, Sandstorm, Grape Ape, Purple Haze, Krok, Magic Mushrooms, Hellroot, Mexican Sativa, Red Dragon Sativa, Ecstasy, Meth, Cannabis, Kokain, Light Joint, Heavy Joint, Weibliche Knospe und Männliche Knospe, Mexican Azul, Tropical Sting, Pantherpilz, Monkey Crack, Crazy Crack, Fentanyl | Nicht in Verbindung mit §1 Abs. 1,3-4 BtMG | Personeninventar + Fahrzeuginventar + Fahrzeug + Führerschein (KFZ/Luft/Wasser) | 20 | 10.000 $ |
§1 Abs. 3 BtMG | Drogenbesitz im Haus | Jegliche Formen und/oder Anbauprodukte von: Speed, Methamphetamin, Weed, mehr als 2 Joints, Heroin, Ketamin, Deltarium, Lemon Haze, White Widow, American Dream, Blue Dream, MDMA, Teflon Haze, Sandstorm, Grape Ape, Purple Haze, Krok, Magic Mushrooms, Hellroot, Mexican Sativa, Red Dragon Sativa, Ecstasy, Meth, Cannabis, Kokain, Light Joint, Heavy Joint, Weibliche Knospe und Männliche Knospe, Mexican Azul, Tropical Sting, Pantherpilz, Monkey Crack, Crazy Crack, Fentanyl | Nicht in Verbindung mit §1 Abs. 1 - 2,4 BtMG | Personeninventar + Hausinventar + Fahrzeuginventar | 20 | 10.000 $ |
§1 Abs. 4 BtMG | Drogenbesitz (größere Menge) | Ab einer Menge von 100 Einheiten (bei Kisten liegt die Begrenzung ab 3 Kisten) , unabhängig von der Droge (siehe in §1 Abs. 1 - 3) | Enthält bereits §1 Abs. 1 - 3 BtMG | definiert wie §1 Abs. 1 - 3 | 20 | 20.000 $ |
§1 Abs. 5 BtMG | Drogenhandel | Jegliche Formen und/oder Anbauprodukte von: Speed, Methamphetamin, Weed, mehr als 2 Joints, Heroin, Ketamin, Deltarium, Lemon Haze, White Widow, American Dream, Blue Dream, MDMA, Teflon Haze, Sandstorm, Grape Ape, Purple Haze, Krok, Magic Mushrooms, Hellroot, Mexican Sativa, Red Dragon Sativa, Ecstasy, Meth, Cannabis, Kokain, Light Joint, Heavy Joint, Weibliche Knospe und Männliche Knospe, Mexican Azul, Tropical Sting, Pantherpilz, Monkey Crack, Crazy Crack, Fentanyl | Enthält bereits §1 Abs. 1 - 4 BtMG | Fahrzeuginventar + Personeninventar | 30 | 25.000 $ |
§1 Abs. 6 BtMG | Anbau und/oder Herstellung von Drogen | Jegliche Formen und/oder Anbauprodukte von: Speed, Methamphetamin, Weed, mehr als 2 Joints, Heroin, Ketamin, Deltarium, Lemon Haze, White Widow, American Dream, Blue Dream, MDMA, Teflon Haze, Sandstorm, Grape Ape, Purple Haze, Krok, Magic Mushrooms, Hellroot, Mexican Sativa, Red Dragon Sativa, Ecstasy, Meth, Cannabis, Kokain, Light Joint, Heavy Joint, Weibliche Knospe und Männliche Knospe, Mexican Azul, Tropical Sting, Pantherpilz, Monkey Crack, Crazy Crack, Fentanyl | Enthält bereits §1 Abs. 1 - 4 BtMG | Fahrzeuginventar + Personeninventar | 30 | 23.000 $ |
§1 Abs. 7 BtMG | Drogenkonsum | Bei Konsum von Drogen in der Öffentlichkeit (siehe Drogen in §1 Abs. 1 - 3) Der Konsum von Joints ist legal | Fahrzeuginventar + Personeninventar | 10 | 5.000 $ |
Paragraph | Grund | Beschreibung | Info | Beschlagnahmung | Hafstrafe | Geldstrafe |
§1 Abs. 1 | Betreiben eines nicht registrierten Gewerbe | Ein Gewerbe das nicht beim Wirtschaftsministerium angemeldet wurde. | Steuern des Gewinnes | 15 | 30.000 $ | |
§1 Abs. 2 | Straffällig als Gewerbetreiber | Wenn als Gewerbetreiber (CEO + Vice CEO) Straftaten begangen werden. | Gewerbe | 15 | 75.000 $ | |
§1 Abs. 3 | Gefälschte Buchhaltung | Das bereitstellen von gefälschter Buchhaltung bzw. das bereitstellen von falschen Zahlen | 0 | 55.000 $ | ||
§1 Abs. 4 | Steuerhinterziehung | Das unterschlagen von Steuern z.Bsp beim Verkauf über den Mindestpreis und anschließender Übergabe vom Restbetrag | Offener Steuerbetrag | 30 | 50.000 $ |
Paragraph | Grund | Beschreibung | Info | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§1 Abs. 1 StGB | Diebstahl | unbefugtes Entwenden von beweglichen Gegenständen | - | Rückführung von Diebesgut | 10 | 6.000 $ |
§1 Abs. 2 StGB | Raub | unbefugtes Entwenden von beweglichen Gegenständen unter Anwendung von Gewalt | - | Rückführung von Diebesgut | 15 | 6.000 $ |
§1 Abs. 3 StGB | Schwerer Raub | Diebesgut konnte nicht ersetzt werden / Schädigung einer Person z.B durch Verluste; Raub von Behördenfahrzeugen | Enthält bereits §1 Abs. 2, 24 StGB | - | 30 | 10.000 $ |
§1 Abs. 4 StGB | Betrug | - | - | Ausgleich des entstandenen Schadens | 10 | 4.500 $ |
§1 Abs. 5 StGB | Schwerer Betrug | Schaden konnte nicht ersetzt werden/Schädigung einer Person z.B durch Verluste | Enthält bereits §1 Abs. 4 StGB | Ausgleich des entstandenen Schadens | 25 | 8.000 $ |
§1 Abs. 6 StGB | Bestechung von Staatsbeamten | Das verschaffen eines Vorteils durch anbieten einer Leistung | - | - | 20 | 10.000 $ |
§1 Abs. 7 StGB | Erpressung | Androhung eines empfindlichen Übels zur Bereicherung (Geld/Gegenstände) | Enthält bereits §3 Abs. 3 StGB | - | 25 | 10.000 $ |
§1 Abs. 8 StGB | Errichten einer illegalen Straßenblockade | - | - | Blockaden + Fahrzeug + Personeninventar | - | 2.500 $ |
§1 Abs. 9 StGB | Besitz von Staatseigentum | Jegliche Mittel, die staatlich zur Verfügung gestellt werden und deren Zweck der Ausführung des Dienstes gilt, sowie NICHT frei erwerbbar sind. | - | Alle staatlichen Gegenstände, Fahrzeuginventar + Personeninventar | 20 | 6.500 $ |
§1 Abs. 10 StGB | Besitz illegaler Gegenstände | Schlafmohnpflanze, Schlafmohn, Rohopium, Morphin, Kröten, Gehäutete Kröten, Schmuck mit Diebstahlsicherung, Geschliffene Diamanten, Juwelen, Rohlinge, Waffenteile (unter bestimmten Bedingungen), Goldbarren, Silberbarren, Waffenkisten, Banknotencodes, Baupläne der Staatsbank, Militärkisten, Jegliche Formen von Hanf und/oder Anbauprodukten Jegliche Formen von Ephedrin und/oder Anbauprodukten, Raubtierfleisch, Delfinfleisch, Walfleisch, Flossen, Pelz, Sprengsätze, Zündersets, Hackingset, Waffensets, Munitionskisten, Tresorkassette | Waffenteile, die zur Herstellung einer illegalen Waffe verwendet werden können, sind illegal. Waffenteile, die jedoch für die Herstellung von legalen Waffen bestimmt sind und von einer Person mit entsprechendem Waffenschein besessen werden, sind legal. | Alle illegalen Gegenstände + Personeninventar + Fahrzeuginventar | 15 | 10.000 $ |
§1 Abs. 11 StGB | Besitz illegaler Gegenstände (größere Menge) | Ab einer Menge von 200 Einheiten, (bei Kisten liegt die Begrenzung ab 3 Kisten) unabhängig vom Gegenstand aus §1 Abs. 10 StGB | Enthält bereits §1 Abs. 10 StGB | Alle illegalen Gegenstände + Personeninventar + Fahrzeuginventar | 25 | 15.000 $ |
§1 Abs. 12 StGB | Handel mit illegalen Gegenständen | Gegenstände aus §1 Abs. 10 StGB | Enthält bereits §1 Abs. 10, 11 StGB | Alle illegalen Gegenstände + Personeninventar + Fahrzeuginventar | 20 | 15.000 $ |
§1 Abs. 13 StGB | Handel mit gefälschten Lizenzen | - | Enthält bereits §2 Abs. 4 - 5 StVO, §2 Abs. 7 StGB | Alle Materialien zur Herstellung der Lizenzen + gefälschte Lizenzen | 20 | 10.000 $ |
§1 Abs. 14 StGB | Erschleichen von Leistungen | Beispiel: Taxi-Rechnung nicht bezahlt | - | - | - | 3.000 $ |
§1 Abs. 15 StGB | Raubüberfall Shop | Überfall auf einen Shop | Enthält bereits §1 23 StGB, §2 - 4 StGB | Personeninventar + Fahrzeuginventar | 20 | 30.000 $ |
§1 Abs. 16 StGB | Bewaffneter Raubüberfall Shop | Überfall auf einen Shop mit Schusswechsel | Enthält bereits §1 Abs. 15, §1 Abs. 23, §2 - 4 StGB | Personeninventar + Fahrzeuginventar + Waffenschein | 30 | 40.000 $ |
§1 Abs. 17 StGB | Schwerer Bewaffneter Raubüberfall Shop | Überfall auf einen Shop mit Schusswechsel und mehreren verstorbenen/schwerverletzten Beamten und/oder Geiseln | Enthält bereits §1 Abs. 15 - 16, §1 Abs. 23, §2 - 4 StGB | Personeninventar + Fahrzeuginventar + Waffenschein | 50 | 50.000 $ |
§1 Abs. 18 StGB | Raubüberfall Juwe / Asservatenkammer / Human Labs / Staatsbank / Maze Bank - Del Perro / Liveinvader / Waffenkonvoi / Bankfilialen | Überfall auf Juwe / Asservatenkammer / Human Labs / Abgestürzte Militärmaschinen / Waffenkonvoi / Staudamm / Casino / Bankfilialen | Enthält bereits §5 Abs. 1StGB, §2 - 4 StGB , §1 Abs. 10 , §1 Abs. 11 | Personeninventar + Fahrzeuginventar | 40 | 22.000 $ |
§1 Abs. 19 StGB | Bewaffneter Raubüberfall Juwe / Asservatenkammer / Human Labs / Staatsbank / Maze Bank - Del Perro / Liveinvader / Waffenkonvoi / Bankfilialen | Überfall auf Juwe / Asservatenkammer / Human Labs / Abgestürzte Militärmaschinen / Waffenkonvoi / Staudamm / Casino / Bankfilialen mit Schusswechsel | Enthält bereits §1 Abs. 18 ,§5 Abs. 1 StGB, §2 - 4 StGB , §1 Abs. 10 , §1 Abs. 11 | Personeninventar + Fahrzeuginventar + Waffenschein | 50 | 30.000 $ |
§1 Abs. 20 StGB | Schwerer Bewaffneter Raubüberfall Juwe / Asservatenkammer / Human Labs / Staatsbank / Maze Bank - Del Perro / Liveinvader / Waffenkonvoi / Bankfilialen | Überfall auf Juwe/Asservatenkammer/ Human Labs / Abgestürzte Militärmaschinen / Waffenkonvoi / Staudamm / Casino / Bankfilialen mit Schusswechsel und mehreren verstorbenen/schwerverletzten Beamten und/oder Geiseln | Enthält bereits §1 Abs. 18 & 19,§5 Abs. 1, §2 - 4 StGB , §1 Abs. 10 , §1 Abs. 11 | Personeninventar + Fahrzeuginventar + Waffenschein | 65 | 50.000 $ |
§1 Abs. 21 StGB | Durchführung Illegales Glücksspiel | Illegales Glücksspiel veranstalten oder die Einrichtungen hierzu bereitstellen | - | - | - | 15.000 $ |
§1 Abs. 22 StGB | Werben für Illegales Glücksspiel | - | - | - | 10.000 $ | |
§1 Abs. 23 StGB | Besitz/Handel von nicht offiziellen Geldmitteln | Besitz oder Handel mit nicht offiziellen Geldmitteln (Schwarzgeld, markierte Scheine), der Versuch an diese zu gelangen (Aufbruch ATM, Bank) | - | Schwarzgeld | 25 | 25.000$ |
§ 1 Abs. 24 StGB | Diebstahl von Behördenfahrzeugen | Alle Fahrzeuge die im Eigentum einer Behörde stehen | Enthält bereits § 1 Abs. 1, 9 StGB | 20 | 20.000$ | |
§ 1 Abs. 25 StGB | Widerstand bei Drogeneinsätzen | Widerstand bei Drogeneinsätzen | Enthält bereits § 2 - 4 StGB | 40 | 22.000$ | |
§ 1 Abs. 26 StGB | Bewaffneter Widerstand bei Drogeneinsätzen | Widerstand bei Drogeneinsätzen mit Schusswechsel | Enthält bereits § 1 Abs. 25; § 2 - 4 StGB | Waffenschein | 50 | 30.000$ |
§ 1 Abs. 27 StGB | Schwerer bewaffneter Widerstand bei Drogeneinsätzen | Widerstand bei Drogeneinsätzen mit Schusswechsel und mehreren verstorbenen/schwerverletzten Beamten und/oder Geiseln | Enthält bereits § 1 Abs. 25, 26; § 2 - 4 StGB | Waffenschein | 65 | 50.000$ |
Paragraph | Grund | Beschreibung | Info | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§2 Abs. 1 StGB | Führen einer Waffe ohne gültige Lizenz | Berechtigte Ausnahme: Während des Waffen- schein-Kurses unter Aufsicht eines Beamten; Nahkampfwaffen benötigen keinen Waffenschein | Nur legale Waffen | Waffen + Waffenschein | 15 | 20.000 $ |
§2 Abs. 2 StGB | Mit gezogener Waffe durch die Öffentlichkeit laufen | Berechtigte Ausnahme: Während des Waffen- schein-Kurses unter Aufsicht eines Beamten; §5 Abs.3 AGB In Sperrzonen und in sämtlichen Krankenhäusern ist schon das Tragen einer Waffe für Zivilisten verboten und wird mit diesem Paragraphen geahndet | - | Waffen + Waffenschein | - | 5.000 $ |
§2 Abs. 3 StGB | Besitz einer illegalen Waffe und/oder Munition | Legale Waffen sind: Nahkampfwaffen, Pistol, Combatpistol, Pistol50, SNSPistol, HeavyPistol, VintagePistol und Marksmanpistol | - | Waffen + Waffenschein | 15 | 25.000 $ |
§2 Abs. 4 StGB | Unberechtigter Schusswaffengebrauch | Berechtigte Ausnahmen: Notwehr, sowie während des Waffenschein-Kurses unter Aufsicht eines Beamten | Enthält bereits §2 Abs. 2 StGB | Waffen + Waffenschein | 15 | 10.000 $ |
§2 Abs. 5 StGB | Waffenhandel | Handel mit Illegalen Waffen | Enthält bereits §2 Abs. 3 StGB | Waffen + Waffenschein | 30 | 25.000 $ |
§2 Abs. 6 StGB | Waffenherstellung | Herstellung Illegaler Waffen | Enthält bereits §2 Abs. 3 StGB | Fahrzeuginventar + Personeninventar | 30 | 25.000 $ |
§2 Abs. 7 StGB | Besitz einer gefälschten Waffenlizenz | - | - | Waffen + Waffenschein | 15 | 25.000 $ |
Paragraph | Grund | Beschreibung | Info | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§3 Abs. 1 StGB | Prostitution | Ausüben sexueller Handlungen für Geld/Gegenstände | - | 1.500 $ | ||
§3 Abs. 2 StGB | Belästigung/ Nötigung | Nötigung: Erzwingen einer Handlung durch Androhung von Gewalt | - | 3.000 $ | ||
§3 Abs. 3 StGB | Schwere Belästigung /Nötigung | z.B sexuelle Nötigung/ Wiederholungsfall | Enthält bereits §3 Abs. 2 StGB | 10 | 5.000 $ | |
§3 Abs. 4 StGB | Freiheitsberaubung | Das Einsperren/Festhalten einer Person gegen deren Willen | Waffen + Fahrzeuginventar + Personeninventar + Waffenschein | 20 | 10.000 $ | |
§3 Abs. 5 StGB | Geiselnahme | Das Festhalten einer Person zur Vorteilsverschaffung gegenüber Dritten | Enthält bereits §3 Abs. 4 StGB / §1 Abs. 7 StGB | Waffen + Fahrzeuginventar + Personeninventar + Waffenschein | 25 | 15.000$ |
§3 Abs. 6 StGB | Beleidigung/ Rufmord | Beleidigende und/oder rufschädigende Äußerungen | - | 2.500 $ | ||
§3 Abs. 7 StGB | Schwere Beleidigung/Schwerer Rufmord | Mehrfach beleidigende und/oder rufschädigende Äußerungen | Enthält bereits §3 Abs. 6 | - | 15 | 15.000$ |
§3 Abs. 8 StGB | Drohung | Das Androhen eines Übels (auch abstrakt) | - | 3.000 $ | ||
§3 Abs. 9 StGB | Schwere Drohung | z.B. Morddrohung | Enthält bereits §3 Abs. 8 StGB | 10 | 10.000 $ | |
§3 Abs. 10 StGB | Unterlassene Hilfeleistung | z.B. Vorbeifahren an einem Unfall als Ersthelfer ohne zu helfen | - | 2.500 $ | ||
§3 Abs. 11 StGB | Körperverletzung | Fahrlässiger Angriff auf Leib und/oder Leben einer anderen Person | 10 | 7.000 $ | ||
§3 Abs. 12 StGB | Vorsätzliche Körperverletzung | Vorsätzlicher Angriff auf Leib und/oder Leben einer anderen Person | Enthält bereits §3 Abs. 11 StGB / §2 Abs. 2, 4 StGB | 20 | 10.000 $ | |
§3 Abs. 13 StGB | Totschlag | Tötungsdelikt ohne Motiv | Enthält bereits §3 Abs. 11 - 12 StGB / §2 Abs. 2, 4 StGB | Waffen + Fahrzeuginventar + Personeninventar + Waffenschein | 20 | 20.000 $ |
§3 Abs. 14 StGB | Totschlag in mehreren Fällen | Tötungsdelikt ohne Motiv (2+) | Enthält bereits §3 Abs. 11 - 13 StGB / §2 Abs. 2, 4 StGB | Waffen + Fahrzeuginventar + Personeninventar + Waffenschein | 30 | 30.000 $ |
§3 Abs. 15 StGB | Mord | Tötungsdelikt mit Motiv/der Versuch | Enthält bereits §3 Abs. 11 - 14 StGB/§2 Abs. 2, 4 StGB | Waffen + Fahrzeuginventar + Personeninventar + Waffenschein | 30 | 50.000 $ |
§3 Abs. 16 StGB | Mord in mehreren Fällen 2+ | ab 2 verstorbenen Personen/ schwerverletzten Personen | Enthält bereits §3 Abs. 11 - 15 StGB/§2 Abs. 2, 4 StGB | Waffen + Fahrzeuginventar + Personeninventar + Waffenschein | 40 | 70.000 $ |
§3 Abs. 17 StGB | Mord in mehreren Fällen 5+ | ab 5 verstorbenen Personen/ schwerverletzten Personen | Enthält bereits §3 Abs. 11 - 16 StGB/§2 Abs. 2, 4 StGB | Waffen + Fahrzeuginventar + Personeninventar + Waffenschein | 50 | 85.000 $ |
Paragraph | Grund | Beschreibung | Info | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§4 Abs. 1 StGB | Umgehung polizeilicher Maßnahmen | z.B. umfahren eines Checkpoints/Straßensperre | - | - | - | 3.000 $ |
§4 Abs. 2 StGB | Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte | Androhen oder anwenden von Gewalt/Flucht | Enthält bereits §4 Abs. 1, 3 , 4, 5 StGB | - | 15 | 15.000 $ |
§4 Abs. 3 StGB | Behinderung eines Beamten | In Ausführung seiner Tätigkeiten | - | - | - | 2.500 $ |
§4 Abs. 4 StGB | Missachtung polizeilicher Anweisungen | Die Missachtung der von Staatsbeamten ausgehenden Anweisungen; Nichterscheinen zu einer Vorladung | - | - | 10 | 5.000 $ |
§4 Abs. 5 StGB | Behinderung eines Beamten bei einem Einsatz | z.B Behinderung von Mediziner bei einem Rettungseinsatz | - | - | 15 | 7.500 $ |
§4 Abs. 6 StGB | ENTFÄLLT | - | - | - | - | - |
§4 Abs. 7 StGB | ENTFÄLLT | - | - | - | - | - |
§4 Abs. 8 StGB | Vertuschung von Beweismaterial | Wegwerfen, zerstören von Gegenständen/Beweismaterial innerhalb oder vor einer polizeilichen Maßnahme. | - | - | 20 | 10.000 $ |
Paragraph | Grund | Beschreibung | Info | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§5 Abs. 1 StGB | Unerlaubtes Betreten von Sperrzonen/ Nichteinhalten des Platzverweises | Auch Todeszonen; zieht eine Personenkontrolle mit sich; Erlaubnis kann von Beamten, der für die Sperrzone zuständigen Behörde erteilt werden. | 25 | 15.000 $ | ||
§5 Abs. 2 StGB | Durchbrechen von Absperrungen | Zieht eine Personenkontrolle mit sich | Fahrzeug | 15 | 10.000 $ | |
§5 Abs. 3 StGB | Vermummungsverbot | Eine Person darf jederzeit von Beamten dazu aufgefordert werden, seine/ihre Maskierung, oder Kopfbedeckungen, die einen Teil des Gesichts verdecken, zur Personalienfeststellung, abzusetzen. Außerhalb geschlossener, privater Räume ist es den exekutiven Behörden erlaubt, bei nichteinhaltung des Maskenverbots die Person zu durchsuchen. | - | 5.000 $ | ||
§5 Abs. 4 StGB | Unangemeldete Versammlung (Bsp. Demonstration) | Gilt, wenn als Solche ausgeschrieben bzw. beworben oder ab einer Anzahl von 15 Personen. Zieht eine Personenkontrolle mit sich. | - | 1.500 $ | ||
§5 Abs. 5 StGB | Amtsanmaßung | Person gibt sich selbst oder jemand anderen als Beamten aus. | 20 | 8.000 $ | ||
§5 Abs. 6 StGB | Missbrauch des Notrufs | Auch: Verursachen von unnötigen Einsätzen | - | 7.500 $ | ||
§5 Abs. 7 StGB | Sachbeschädigung | Person muss den Schaden ersetzen | - | 3.000 $ | ||
§5 Abs. 8 StGB | Umweltverschmutzung | z.B. Fahrzeuge im Naturschutzgebiet oder durchdrehende Reifen | Fahrzeug abschleppen (ohne Durchsuchung) | - | 5.000 $ | |
§5 Abs. 9 StGB | Aufforderung zu Straftaten | Anstiftung/Aufforderung zur Durchführung einer Straftat (auch Dienstleistungen) | 20 | 7.500 $ | ||
§5 Abs. 10 StGB | Angabe falscher Informationen | in Rahmen von Ermittlungen jeglicher Art / Missachtung des Gerichts | Missachtung kann kumulativ verhängt werden | - | 15.000 $ | ||
§5 Abs. 11 StGB | Erregung öffentlichen Ärgernisses | Durchführen einer in der Öffentlichkeit unerwünschten Handlung (intim/sexuell) | - | 1.000 $ | ||
§5 Abs. 12 StGB | Hausfriedensbruch | Unerlaubtes betreten fremder Grundstücke | - | 8.000 $ | ||
§5 Abs. 13 StGB | Falsche Aussage vor Gericht | beinhaltet: Behinderung der Justiz | Falschaussagen vor Gericht / Verweigerung der Aussage / Nicht erscheinen zu einer Vernehmung | Enthält bereits §5 Abs. 10 StGB | 30 | 20.000 $ | |
§5 Abs. 14 StGB | Schwere Amtsanmaßung | Person gibt sich selbst oder jemand anderen als hohen Beamten/Regierung, oder zur Vorteilsverschaffung, z.B. Fahrzeuge anhalten etc. aus. | Enthält bereits §5 Abs. 5 StGB | 35 | 10.000 $ | |
§5 Abs. 15 StGB | Korruption | Missbrauch des Beamtenstatus/ Verschleiern von Straftaten Bestechlichkeit/ Bestechung/ Vorteilsgewährung/ Vorteilsgewinnung | Auflösung des Beamtenstatus/ Entlassung | 50 | 90.000$ | |
§5 Abs. 16 StGB | Schweres Dienstvergehen | Das Ausüben von Straftaten als Beamter | - | Auflösung des Beamtenstatus/ Entlassung | 80 | 185.000$ |
§5 Abs. 17 StGB | Fahnenflucht | Unerlaubtes Fernbleiben zur Rekrutierung beim Grundwehrdienst | 20 | 10.000 $ |
Paragraph | Grund | Beschreibung | Info | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§6 Abs. 1 StGB | Gefangenenbefreiung - Flüchtiger | Jegliche Befreiung aus polizeilichem Gewahrsam | Enthält bereits §6 Abs. 2 StGB | - | 45 | 16.000 $ |
§6 Abs. 2 StGB | Gefangenenbefreiung - Beihilfe | Jegliche Befreiung aus polizeilichem Gewahrsam | - | - | 25 | 15.000 $ |
Paragraph | Grund | Beschreibung | Info | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§7 Abs. 1 StGB | Angriff auf staatliche Einrichtungen | Gezielter bewaffneter Angriff auf Regierung, staatliche Behörden und Einrichtungen (z.B. Stürmung des LSPD oder LSMC ) | Enthält bereits §3 Abs. 15 - 17 StGB / §7 Abs. 5 StGB / §2 Abs. 3 StGB / §4 Abs. 2 StGB | 90 | 140.000 $ | |
§7 Abs. 2 StGB | Hochverrat | Das Herausgeben von geheimen staatlichen Informationen an Unbefugte | 50 | 140.000 $ | ||
§7 Abs. 3 StGB | Verschwörung | Planung/Unternehmung gegen den Staat, staatliche Behörden und Einrichtungen, Regierung | 60 | 100.000 $ | ||
§7 Abs. 4 StGB | Terroristischer Akt | Entführung / vorsätzlicher Mord an Staatsbeamten (10+ GOV, 11+ LSPD, FIB, Army oder Sicherheitsfreigabe A&B) | Enthält bereits §3 Abs. 15 - 17 StGB | Waffenschein | 70 | 150.000 $ |
§7 Abs. 5 StGB | Einbruch in staatliche Behörden | Sämtliches unerlaubtes eindringen in staatliche Einrichtungen sowie deren Gelände (FIB ; LSPD; sämtliche Krankenhäuser; SG ; IAA; DMV; Regierung; Army; DPOS) | Enthält bereits §5 Abs. 1 StGB | 30 | 25.000 $ |
Paragraph | Grund | Beschreibung | Info | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§1 Abs. 1 JFG | Wilderei | Jagd von Wildtieren in Schongebieten oder mit falscher Ausrüstung oder ohne gültige Jagdlizenz | - | Aus der Jagd gewonnene Ressourcen an der Person und im Fahrzeug + Jagdlizenz | 20 | $30.000 |
§1 Abs. 2 JFG | Artenschutzverstoß | Verletzen und Töten geschützter Tiere | beinhaltet Abs. 1 | Aus der Jagd gewonnene Ressourcen an der Person und im Fahrzeug + Jagdlizenz | 30 | $50.000 |
§1 Abs. 3 JFG | Verstoß gegen den Verhaltenskodex | Verstöße gegen §7 JFG | - | $25.000 | ||
§1 Abs. 4 JFG | Besitz einer gefälschten Jagdlizenz | - | - | Jagdlizenz | 10 | $10.000 |
§1 Abs. 5 JFG | Tierschutzverstoß | Absichtliches Töten/Jagen von Haustieren (keine Notwehr) | - | Waffen (auch Nahkampf) + Waffenschein + Jagdlizenz | 20 | $30.000 |